Leistung

Sicherheitstechnische Betreuung

Als Ihre externe Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen wir die gesetzlich vorgeschriebene Betreuung Ihres Betriebs nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2. Regelmäßig, verlässlich und mit einem festen Ansprechpartner, der Ihren Betrieb kennt.

Der Umfang

Ihre Pflicht, von uns getragen

Jeder Betrieb mit Beschäftigten muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Ab elf Beschäftigten kommt die Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 dazu, mit einer festen Einsatzzeit je nach Betreuungsgruppe. Wir übernehmen diese Bestellung als externe Fachkraft, damit Sie sich weder in Vorschriften einarbeiten noch eigenes Personal dafür abstellen müssen. Die Verantwortung bleibt in Ihrem Haus, wir sorgen dafür, dass sie sauber erfüllt ist.

  • Schriftliche Bestellung als Ihre externe Fachkraft für Arbeitssicherheit nach ASiG
  • Sicherheitstechnische Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2, passend zu Ihrer Betreuungsgruppe
  • Gefährdungsbeurteilungen für Arbeitsplätze, Tätigkeiten und neue Anlagen
  • Beratung von Geschäftsführung und Führungskräften in allen Fragen der Arbeitssicherheit
  • Unterstützung bei der Untersuchung von Unfällen und Beinaheunfällen
  • Erstellung und Pflege Ihrer Betriebsanweisungen
  • Überwachung Ihrer Fristen, damit keine Unterweisung und keine Begehung durchrutscht
Fachkraft für Arbeitssicherheit im Einsatz in einem Betrieb
Gut zu wissen

Wer keine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach dem Arbeitssicherheitsgesetz. Möglich sind ein Bußgeld und im Schadensfall Regressforderungen der Berufsgenossenschaft. Genau dieses Risiko nehmen wir Ihnen ab.

So läuft es ab

Klar strukturiert, ohne Aufwand für Sie.

01

Bestandsaufnahme

Wir sehen uns Ihren Betrieb an und ordnen ihn der richtigen Betreuungsgruppe zu. So wissen Sie, welche Einsatzzeit für Sie gilt.

02

Bestellung und Start

Sie bestellen uns schriftlich als Ihre Fachkraft. Ab hier haben Sie einen festen Ansprechpartner mit Namen.

03

Laufende Betreuung

Wir begehen, beurteilen Gefährdungen, beraten bei Änderungen und halten alles nach. Sie hören von uns, wenn etwas ansteht.

04

Nachweis

Ihre Dokumentation bleibt jederzeit prüfungsfest, sodass Sie bei einer Begehung der Berufsgenossenschaft sauber dastehen.

Fragen zu dieser Leistung

Was Betriebe dazu fragen.

Die Bestellpflicht gilt bereits ab einem Beschäftigten. Wie viel Betreuung nötig ist, richtet sich nach Ihrer Branche und Mitarbeiterzahl. Ab elf Beschäftigten kommt die Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 hinzu. Was in Ihrem Fall gilt, sagen wir Ihnen im kostenlosen Erstgespräch.
Der nächste Schritt

Bringen wir Ihren Arbeitsschutz in Ordnung.

Ein kostenloses Erstgespräch, ein fester Ansprechpartner, eine Sorge weniger. Sie erfahren, wo Ihr Betrieb steht und was es kostet, unverbindlich.